2013: Was sich für Autofahrer ändert

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Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir haben für Euch alle Änderungen zusammengetragen, die sich 2013 für den Autofahrer bemerkbar zeigen.

Benzinpreise im Internet checken

Ab Ende 2013 soll eine Plattform eingeführt werden, die die Preise aller Tankstellen für den Verbraucher transparent darstellen lässt. Diese Informationen werden sich dann über den heimischen Computer, per Smartphone-App oder über das Navi darstellen lassen. Wer dafür die Kosten trägt, ist bisher unklar.

Punktesystem

Wie der ADAC berichtet, ändert sich das Punktesystem. Dieses wird auf nur noch 8 Punkte reduziert. Außerdem werde nicht mehr alle Verstöße in Flensburg eingetragen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Höchstparkdauer

Ab dem 01.04.2013 soll sich für das Überziehen der Höchstparkdauer über 30 Minuten das Bußgeld von 5€ auf 10€ erhöhen. Jedes weitere Überschreiten der Parkzeit, wird den Preis der Knöllchens in die Höhe steigen lassen. Bei über 3 Stunden werden laut Bußgeldkatalog sogar 30€ fällig.

Vignette wird teuerer

In Östereich wird der Preis für die Maut-Vignette um 0,30€ angehoben. Eine Erhöhung der Bußgelder ist ebenfalls in Diskussion.

Gültigkeit des Führerscheins

Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Alle Führerschein, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit erst am 18. Januar 2033. Ärztliche Untersuchungen oder andere Bedingungen werde es nach derzeitigem Stand nicht geben. Eine Ablehnung der erneuten Ausstellung bekomme man nur dann, wenn der „Lappen“ in einem anderen EU-Land (kurzzeitig oder für immer) entzogen wurde.

Steuern sparen mit einem Elektrofahrzeug

Elektrofahrzeuge, die bis 31.12.2015 zugelassen werden, sind für mindestens 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Leider sind diese noch für viele Unterenehmen unattraktiv, da die „Ein-Prozent-Regel“ für Abschreibungen im Sinne eines Dienstwagens nach wie vor Bestand hat. An einer Reformierung dafür wird gearbeitet, so dass diese bald attraktiv werden könnten.

Hauptuntersuchung

Trotz vieler Behauptungen sollen ältere Autos nun doch nicht mehr jedes Jahr zur Hauptunteresuchung. Damit behalten sie – wie ihre jüngeren Kollegen – das Recht, alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung zu fahren.

Luftdruckkontrollsystem

Ab 2013 wird das Luftdruckkontrollsystem in Fahrzeugen zur Pflicht. Dieses ist Voraussetzungen zum Fahren mit Runflat-Reifen, welche Notlaufeigenschaften bieten, weil der Fahrer einen Druckverlust nicht direkt merkt. Diese haben eine verstärkte Seitenwand sitzen trotz Druckverlust immer noch sicher auf der Felge. Damit ist eine Weiterfahrt trotz Beschädigung noch 80km mit einer Geschwindigkeit von maximal 80km/h möglich. Das Luftdrucksystem bietet den Vorteil, dass der Fahrer stets über den Reifenfülldruck informiert ist, der Fahreigenschaften beinträchtigen könnte. So lässt sich Sprit einsparen, Reifenverschleiß hemmen sowie eine sichere Weiterfahrt garantieren.

Umstrukturierung der Führerscheinklassen

Anhänger

Aktuell dürfen mit dem Führerschein der Klasse B (bis 3,5t) nur Anhänger bis 750kg gefahren werden. Die Gewichte von Zugwagen sowie Ahänger wurden einfach addiert. Nun soll ab dem Jahr 2013 die neue Schlüsselzahl „96“ eingeführt werden, mit der Autofahrer auch Zugkombinationen über 3,5 Tonnen ziehen dürfen. Danach darf man dann sogar bis zu 4,25 Tonnen ziehen. Voraussetzung hierfür ist eine theoretische und praktische Schulung mit einer Dauer von 7 Stunden. Eine Prüfung hierfür ist nicht notwendig.

Motorrad

für Jugendliche

Eine neue Führerscheinklasse (AM) soll für Jugendliche ab 16 Jahren eingeführt werden. Durch diese erlernt man das Fahren von Drei- und Vierrädern bis zu 45km/h und 50ccm beziehungsweise 4KW. Mit der Schulung darf man sogar mit 15 Jahren beginnen. Der Hintergrund ist das Sammeln von viel Fahrerfahrung im Straßenverkehr, bis man auf die größeren Fahrzeugklassen umsteigt.

für Erwachsene

Ebenfalls soll die Führerscheinklasse A2 eingeführt werden, die das Lenken von bis zu 48PS erlaubt. Diese wird – wie bisher – nicht direkt nach 2 Jahren in die unbeschränkte A-Klasse umgewandelt, sondern setzt eine weitere Fahrprüfung sowie -ausbildung voraus. Dafür entfällt die theoretische Prüfung.

für Dreiräder

Trikes dürfen ab dem 19.01.2013 nicht mehr mit Führerscheinklasse B gefahren werden, sondern benötigen die Führerscheinklasse A1 bzw. ab 20 PS sogar die Klasse A. Wurde der Führerschein früher erworben, so darf dieser auch weiterhin für das Führen von Trikes verwendet werden.

Umweltzonen

Ab dem 01. Januar 2013 werden Umweltzonen zusätzlich in den Städten Mönchengladbach, Remscheid und Langenfeld eingeführt und benötigen eine gelbe oder grüne Plakette. Ab Februar kommen diese auch in Mainz-Wiesbaden sowie ab April in Wendlingen am Neckar. Bestehende Umweltzonen werden nach Aussagen des ADAC ausgedehnt.

Rußpartikelfilter Förderung

Immer noch unterwegs mit einem älteren Dieselfahrzeug? Wenn man damit in die „grüne“ Umweltzone möchte, lässt sich ein Umbau des Rußpartikelfilters nicht vermeiden. Die Förderung hierfür wurde von 330€ auf 260€ gesenkt.

Foto: ADAC

2 thoughts on “2013: Was sich für Autofahrer ändert

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