Karneval: Don’t drink and drive

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Wieder kommt eine Weisheit aus der Fahrschule: „Alkohol am Steuer ist tabu!„. Logisch, weiß doch jedes Kind. Und doch ereignen sich jedes Jahr hunderte Unfälle, die dem Alkohol geschuldet sind.

Scheinbar gibt es zwischen wissen und umsetzen noch eine gewisse Diskrepanz. Obwohl es jedem Fahrer schon in der Fahrschule eingetrichtert wird, halten sich noch einige Autofahrer nicht dran. Pünktlich zum Karneval sehen wir uns in der Pflicht, erneut daran zu erinnern.

Wie sehen die Strafen aus?

  • während der Probezeit gilt eine Blutalkoholkonzentration von 0,00 Promille
  • wird in der Probezeit diese Regel nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von 250€ sowie 2 Punkte in Flensburg; außerdem kann sich Probezeit verlängern
  • nach der Probezeit: bis zu 0,5 Promille; bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien fahren, Unfälle, etc.) bereits ab 0,3 Promille
  • nach der Probezeit über 0,5 Promille: Bußgeld in Höhe von 500-1500€, Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten4 Punkte in Flensburg
  • nach der Probezeit über 1,1 Promille: Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3000€, häufig bis zu 7 Punkten in Flensburg; keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung bei Unfällen, teilweise sogar Regressforderungen von Versicherern

Quelle: StVO; alle Angaben ohne Gewähr; angegebene Daten stellen keine Rechtsberatung dar

Ihr seht also: Alkohol am Steuer lohnt sich nicht. Außerdem gefährdet Ihr damit Eure Mitmenschen und wollt im Nachhinein nicht für die Schäden verantwortlich sein, die durch Selbstüberschätzung am Steuer entstehen. Hier ist ein Editorial von Thomas Gigold zu diesem Thema, der den Einfluss von Alkohol am eigenen Leib erlebt hat.

Die anderen Auto-Blogger haben das Thema auch augegriffen. Wir wünschen Euch einen tollen Karneval und viel Spaß beim Lesen der Artikel von den Kollegen: