VW Passat Variant – Rückrufaktion Einklemmschutz Panoramadach

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Dauertest VW Passat Variant BlueMotion 2.0 TDI

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02.06.2016 – km-Stand 30.006 | Rückrufaktion Panorama-Schiebe- und Ausstelldach

Im Mai erhielten wir ein Schreiben der Volkswagen AG, in dem inhaltlich die Rückrufaktion „97BT“ wie folgt beschrieben wird:

„… festgestellt, dass an Passat Variant mit elektrischen Panorama-Schiebe- und Ausstelldach… […] … die Möglichkeit besteht, dass die gesetzlich geforderten Werte für die Kraftbegrenzung beim Schließen … […]“ (mit Komfortfunktion Anm. d. R.) „…überschritten werden. […] Um mögliche Quetschverletzungen […] auszuschließen, […] ist es notwendig dass die Funktion Komfortöffnen und -schließen […] deaktiviert werden muss…“

Da auf dem Schreiben auch eine Hotline angegeben ist, die man bei Fragen anrufen sollte, haben wir das getan. Die Sachbearbeiterin von VW sagte, dass die Deaktivierung nur von vorübergehender Natur sein soll. Auf unsere Frage, was vorübergehend bedeutet, konnte sie uns kein verbindliches Datum nennen.

Warum von einer „vorübergehenden Deaktivierung“ nichts im Schreiben stand, war unsere nächste Frage. Die Antwort der Dame: „Das entscheiden andere.“

Auf unsere nächste Frage, warum bezahlte Ausstattung auf diesem Wege entfernt wird, ohne einem Entgegenkommen auf welcher Art auch immer, erhielten wir die Antwort, es ist ja nur vorübergehend. Doch auch hier blieb man uns eine genauer Benennung des Zeitrahmens schuldig.

 

NewCarz-VW-Passat-Variant-Dauertest (5)
Könnte jemanden einklemmen – daher deaktiviert VW die Komfortschießfunktion.

 

Da wir hierbei nicht weiterkamen, versuchten wir es in der Vertragswerkstatt. Zum Zweck dieser Deaktivierung war sowieso ein Werkstattbesuch notwendig.

Dort kam es dann zu einem Dialog mit dem Kundenberater, den wir diesen Sachverhalt erklärten und ebendiese Fragen stellten. Zunächst überraschte uns der Kundenberater mit der Frage, ob diese Komfortschließfunktion eigentlich serienmäßig sei, was wir dann im Zusammenhang mit einem georderten Panoramadach bestätigten.

Auf unsere Frage, warum diese Funktion denn nun ausgeschaltet bleiben muss, erwiderte der Kundenberater dies nicht zu wissen. Direkt folgend stellte er als Gegenargument,  dass man beim Komfortschließen des Daches aus der Ferne nicht sehen könne, ob sich eventuell jemand im Dach einklemmt.

Dies ist zwar korrekt, gilt allerdings ebenso für die Seitenscheiben. Wichtig an dieser Stelle ist, dass die Schließkräfte natürlich nicht zu hoch sein dürfen, was einleuchtend ist.

Weniger einleuchtend ist die Tatsache, dass allein durch die einfache Deaktivierung der Komfortschließfunktion, dieses Problem aus unserer Sicht nicht gelöst werden kann, da dies ein Bestandteil der bezahlten Ausstattung ist.

Der Berater versprach uns, diesbezüglich VW zu konsultieren und sich dann wieder bei uns zu melden.

Insgesamt befinden wir den Ablauf dieser Rückrufaktion wenig kundenorientiert. Es gibt im dazugehörigen Anschreiben keine genaue Information zur Behebung des Fehlers – auch an anderen Stellen bei VW nicht. Es wird dem Kunden zugemutet, Zeit zu investieren um eine Vertragswerkstatt aufzusuchen – wegen einem Fehler, welcher von Herstellerseite verschuldet und im ersten Schritt nicht zu lösen ist, sondern erst, wenn in einer undefinierten Zeitspanne eine Lösung gefunden wird. Doch selbst das ist nicht einmal klar definiert.

Bis dahin ist eine zunächst zugesicherte Ausstattungseigenschaft nicht verfügbar.

Weiterhin gibt es während dieses Werkstattaufenthalts keinen Anspruch auf einen kostenfreien Ersatzwagen, da selbst dieser Eingriff in einer undefinierten Zeitspanne geschehen soll: „aus organisatorischen Gründen im betrieblichen Ablauf einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann“. Erst unser Verkäufer kam uns dahingehend entgegen und vermittelte uns entsprechenden Ersatz für den Zeitraum der Deaktivierung.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und entsprechend berichten.

Text / Fotos: NewCarz

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3 thoughts on “VW Passat Variant – Rückrufaktion Einklemmschutz Panoramadach

  1. Hi,

    mich würde mal interessieren, ob sich VW wegen der Komfortschliessfunktion nochmal bewegt haben?

    Ich habe das selbe Problem der Deaktivierung der Komfortschliessfunktion bei meinem Alltrack (EZ 11/2015).
    Die „Einladung“ seitens Volkswagen zur „Softwareoptimierung“ beim Pano-Dach erfolgte schon in sehr stutzig machender Form Mitte 2016.
    Das Ergebnis war ein Fahrzeug mit einer sinnvollen (und bezahlten) Funktion weniger…
    Da offenbar auch das KBA hinter dieser Deaktivierung her war (ansonsten drohte die Stillegung des Fahrzeugs), musste ich mich also damals fügen. Ärgerlich!

    Gleichfalls den Customer „Service“ von VW angerufen und ebenfalls nur nichtssagende Auskünfte und erhalten. Hinhaltetaktik! Habe jetzt am 30.08.2017 Volkswagen ein Einschreiben gesendet und denen eine Frist gesetzt, dass das Fahrzeug bis Ende September 2017 technisch so umgerüstet wird, dass die Schließkräfte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Immerhin handelt es sich hier um einen Konstruktionsfehler seitens VW…

    Die Reaktion war wieder nur nichtssagend. Ich zitiere (Antwortschreiben vom 08.09.2017, ohne Namensangabe!):

    „Sehr geehrter Herr Ellering,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Sie erwarten von uns zu Recht eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens.

    Aufgrund des hohen Interesses an der Marke Volkswagen kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen, da wir uns zunächst alle relevanten Fakten in Ihrem Fall anschauen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis. (…)“.

    a) Immerhin, man gibt mir Recht, dass ich eine schnelle Bearbeitung dieses Anliegens einfordere. Es ist ja auch nur mehr als ein Jahr vergangen,,,,
    b) „Hohes Interesse an der Marke Volkswagen“. Ich habe immer noch Muskelkater vor lauter Lachen. So kann man es auch nennen, wenn wegen Abgasskandal, Pano-Dach und was noch alles so brodelt die Kunden Sturm laufen und um Ihr Recht (und ihre Werte) kämpfen müssen. Für wie dumm hält man uns eigentlich?
    c) Relevante Fakten: Die scheinen bei VW so eine Art Demenz entwickelt zu haben… Immerhin haben sie die Fakten ja selbst in ihren vorherigen Briefen schwarz auf weiss serviert.

    Wir bleiben gespannt.

  2. Hallo,
    dieses zwangsangeordenete Deaktivieren (Herabsetzung Gebrauchseigenschaften) ohne Angaben zur zeitlichen Mängelbeseitigung läuft derzeit als Klage vor Gericht. Man glaubt gar nicht, wie sich die VW-Vertreterrichter gegenüber dem Kunden mit seinen berechtigten Garantieansprüchen winden. So bin ich demnächst in der zweiten Verfahrensrunde!

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