Wer einen Oldtimer neu zulassen möchte, der länger als sieben Jahre abgemeldet war, oder sein Fahrzeug per Tuning zum Einzelstück macht, oder Autos aus dem Ausland importiert, kommt zwangsläufig nicht um eine Vollabnahme herum.
Wer einen Oldtimer neu zulassen möchte, der länger als sieben Jahre abgemeldet war, oder sein Fahrzeug per Tuning zum Einzelstück macht, oder Autos aus dem Ausland importiert, kommt zwangsläufig nicht um eine Vollabnahme herum.